Ein Handschlag vor dem Hintergrund eines Geldkoffers.
/ 6. Mai 2024

Der Staat stellte Unternehmen viel Geld zur Bewältigung der Corona-Krise bereit. Doch so intransparent die COFAG gegründet und die Beihilfen ausbezahlt wurden, so deutlich ist auch, dass ein erheblicher Teil in Unternehmensgewinne floss. Auf Kosten der Allgemeinheit.  

Knapp jeder zehnte Euro, der von der COFAG als Zuschuss ausbezahlt wurde, förderte Unternehmen über ihre Verluste hinaus. Somit flossen 1,4 Milliarden Euro an Steuergeld in Unternehmensgewinne. Mindestens. Die tatsächliche Überförderungssumme liegt vermutlich noch viel höher. Bei einem Teil der COFAG-Hilfsgelder sind die Empfänger:innen nicht bekannt und für einen Großteil sind keine passenden Unternehmensdaten vorhanden, um die Zuschüsse den Jahresabschlüssen gegenüberzustellen.  

Verfassungswidrig, aber ohne Konsequenz

Erstaunlich schnell mit dem Eintritt der Corona-Krise, wurden im März 2020 Hilfsgelder angekündigt und die Finanzierungsagentur COFAG gegründet, um die Corona-Hilfen für Unternehmen zu bearbeiten. Letztere ohne echte Dokumentation oder Einbindung von Finanzbeamten, wie der Rechnungshof nachträglich scharf kritisierte. Die fehlende Transparenz war aber nicht der “Fehler”, sondern das “Feature” der COFAG. Da sie als private GmbH ausgegründet wurde, unterlag sie de facto keiner parlamentarischen Kontrolle. Die Allgemeinheit erhielt somit auch zunächst kaum Informationen, an wen und wie viele Gelder ausgezahlt wurden. Im Oktober 2023 erklärte der Verfassungsgerichtshof diese Auslagerung und damit das gesamte Konstrukt der COFAG für verfassungswidrig. Allerdings wirkt das Urteil sich nicht auf bereits ausbezahlte Förderungen und die damit verbundene Überförderungen von Unternehmen aus. Bis heute hat die COFAG 15 Milliarden Euro an Zuschüssen an Unternehmen ausbezahlt. Ohne eine Regelung, dass überschießende Hilfsgelder zurückgefordert werden können.  

Wie es zur Überförderung kommt

Erst im Frühjahr 2021 bekam die Allgemeinheit teilweise Einblicke in die Auszahlungen der Zuschüsse. Die EU-Kommission schreibt vor, dass für bestimmte staatliche Förderungen, worunter auch die COFAG-Hilfsgelder fallen, Informationen zu Auszahlungen über 100.000 Euro transparent veröffentlicht werden müssen. Dem kam die Bundesregierung nach und setzte die Schwelle im Juli 2022 selbst auf 10.000 Euro runter. Dennoch bleibt für ein Viertel der Zuschüsse weiterhin unbekannt, wer die Empfänger:innen sind. Für immerhin 11 Milliarden Euro an Zuschüssen ist seitdem bekannt, an wen sie gegangen sind. Insgesamt wurden damit über 42.000 Unternehmen gefördert. Sie haben die Zuschüsse zwar rechtmäßig erhalten, die Unterstützung war wirtschaftlich aber nicht immer notwendig. Viele konnten Gewinne auf Staatskosten machen.  

Das liegt an der Ausgestaltung der Hilfsinstrumente selbst: Teilweise gab es Zuschüsse für einen einzelnen Lockdownmonat, obwohl die Verluste dieses Monats im restlichen Jahr wieder ausgeglichen werden konnten – ganz ohne Förderung. Außerdem orientierten sich die Zuschüsse an Kosten aus dem Vorjahr, die während der Schließungen gar nicht erst entstanden – etwa für Waren oder Personal. Wie kann nun überprüft werden, ob die Unternehmen mit den Hilfsgeldern ihre Verluste ausglichen oder darüber hinaus Gewinne erzielten? Dafür werden die erhaltenen Zuschüsse mit den Jahresabschlüssen der Unternehmen verschränkt. Zumindest bei jenen Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen (müssen). Möglich ist das bisher nur für ein Fünftel der 15 Milliarden Euro an COFAG-Zuschüssen. Aber schon hier wird das Ausmaß an Überförderung deutlich.

Mindestens 1,4 Milliarden Euro unnötig ausgezahlt  

Allein für das Jahr 2021 haben Unternehmen 710 Millionen Euro mehr bekommen, als sie eigentlich gebraucht hätten. Damit wurden vier von fünf der auswertbaren Unternehmen überfördert. Und drei von fünf Unternehmen konnten ihre Gewinne im Vergleich zum Vorjahr sogar noch steigern. Zusammengerechnet ergibt sich seit Beginn der Auszahlungen im Jahr 2020 eine bestätigte Überförderung von knapp 1,4 Milliarden Euro. Das sind satte 45 Prozent der bislang auswertbaren Zuschüsse von rund 3 Milliarden Euro. Auch wenn von dieser Teilauswertung nicht auf alle COFAG-Hilfsgelder geschlossen werden kann, dürfte der tatsächliche Betrag, mit dem Unternehmen überfördert wurden, deutlich höher liegen. Dennoch steht fest: Fast jeder zehnte Euro aller COFAG-Zuschüsse ist in Unternehmensgewinne geflossen.

Unternehmen müsste man sein

Die COFAG ist teuer und kostet die Steuerzahler:innen viel Geld, während einzelne Unternehmen die vergangenen Jahre mit hohen Gewinnen abschließen konnten. Die Regierung hätte von Anfang an eine Klausel zur Rückforderung einziehen können – um im Falle einer nachweisbaren Überförderung das zu viel bezahlte Geld zurück holen zu können. Passiert ist das Gegenteil: Dank der zweimaligen (!) Senkung der Körperschaftsteuer müssen Unternehmen noch geringere Abgaben auf ihre Gewinne leisten. 

 

Dieser Text erschien zunächst als Kolumne bei ZackZack.

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