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Mindestpension und Mindestsicherung bleiben hinter Teuerung bei Grundbedürfnissen zurück

Nicolas Prinz
15. Oktober 2026
Mindestpension und Mindestsicherung bleiben hinter Teuerung bei Grundbedürfnissen zurück

Zum Tag der Armut am Samstag, den 17. Oktober, machen wir auf eine zunehmende Schieflage im Sozialsystem aufmerksam. Die Preise für essenzielle Güter wie Miete, Energie und Lebensmittel haben sich seit August 2021 stärker erhöht als die staatlichen Ausgleichszahlungen im Rahmen der Mindestpension für bedürftige Pensionist:innen sowie bei der Mindestsicherung. Eine neue Grafik zeigt, wie sich diese Diskrepanz über die Jahre aufgebaut hat. 

Der Grundbedarfs-Index, der Wohnkosten, Energie und Lebensmittelpreise abbildet, ist zwischen August 2021 und August 2026 um 35 Prozent angestiegen. Die Ausgleichszulage hingegen hat die Regierung lediglich um 30,8 Prozent angepasst. Die daraus resultierende Lücke von 4,3 Prozentpunkten bedeutet für viele Menschen im Ruhestand mit Mindestpension oder mit ohnehin bereits einem minimalen Einkommen einen realen Kaufkraftverlust, der den Unterschied zwischen ausreichender Versorgung und prekärer Existenz ausmachen kann. Die Anhebung der Ausgleichszulage (Mindestpension) wird zur Ermittlung der Anpassung bei der Mindestsicherung herangezogen. Vor allem die Energiepreise sind für den starken Preissprung beim Grundbedarf verantwortlich: die Preise stiegen im Beobachtungszeitraum um 66,1 Prozent. 

Zwar stieg die Inflation im beobachteten Zeitraum mit 29,3 Prozent um 1,5 Prozentpunkte weniger stark als die Ausgleichszulage, für Menschen die aber ohnehin einen Großteil ihres verfügbaren Einkommens zur Deckung der Grundbedürfnisse – Wohnen, Energie und Lebensmittel – aufwenden müssen, erhöhen die starken Preissteigerungen in diesem Ausgabensegment den finanziellen Druck massiv, denn die Ausgaben für das Überlebensnotwendigste kann man nicht einsparen.

Das ist eine Situation, die auf ohnehin vulnerable Gruppen trifft: Diese beiden Sozialleistungen sind nach wie vor nicht armutsfest. Sowohl die Mindestpension (Ausgleichszulage) als auch die Mindestsicherung liegen unter der Armutsgefährdungsschwelle (1-Personen-Haushalt).

Mehr als 40 Prozent der Beziehenden von Mindestsicherung sind entweder zu jung oder zu alt, um zu arbeiten. Weitere 20 Prozent sind arbeitsunfähig, befinden sich in Ausbildung oder haben Betreuungspflichten. Knapp neun Prozent der Menschen in der Mindestsicherung sind Aufstocker:innen, deren Arbeitseinkommen so niedrig ist, dass es unter der Mindestsicherung liegt. Nur ein Drittel der Bezieher:innen steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wie unser Policy Brief zur Mindestsicherung bereits zeigte. 

Doppelter Druck auf Frauen im Ruhestand

Neben dem Kaufkraftverlust verschärft eine geschlechtsspezifische Ungleichheit die Situation im Alter. Alleinlebende weibliche Pensionistinnen sind zu 28 Prozent armutsgefährdet. Alleinlebende männliche Pensionisten dagegen nur zu 14 Prozent. Frauen im Ruhestand sind also etwa doppelt so häufig von Altersarmut betroffen wie ihr männliches Pendant.

(Alters)armut ist keine Schicksalsfrage, sondern ein politisches Gestaltungsergebnis. Wenn das soziale Sicherungssystem nicht mehr ausreicht, um die grundlegenden Lebensbedürfnisse zu decken, dann ist das System gescheitert. Das ist ein klares Signal an die Regierung, die notwendigen Reparaturen anzugehen.

Die Regierung sollte die Sozialleistungen über die Armutsgefährdungsschwelle heben. Da die Ursache für die niedrigen Bezüge auch oft im Erwerbsleben oder in der Betreuungsinfrastruktur liegen, gilt es, Niedriglohnbranchen aufzuwerten und flächendeckend, vollzeittaugliche Betreuungsplätze einzurichten sowie Kinder-Betreuungszeiten angemessener in der Pension anzurechnen.

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