Die Coronakrise

Die wichtigsten Geschichten über die Folgen der Corona-Pandemie auf unser Leben.

Soziale Folgen gerecht verteilen: Corona-Ausgleichsgeld bei Kündigung

Leere U-Bahnreihen

Die Kurzarbeit schützt nicht alle vor Arbeitslosigkeit

Zwar haben Bundesregierung und Sozialpartner mit ihrer Anpassung der Kurzarbeit für die Krise ein sehr großzügiges Modell vorgelegt, dennoch gibt es viele Menschen, die bereits in die Arbeitslosigkeit geschickt wurden oder in nächster Zeit damit rechnen müssen. Schon jetzt verzeichnet das AMS Tagesrekorde bei der Anmeldung Arbeitsloser, für die es während den nächsten Monate kaum Chancen auf einen neuen Job geben wird. Bis 19. März gibt es rund 74.000 neue Arbeitslosenmeldungen beim AMS.

Krisen im Vergleich: Arbeitslosigkeit steigt in der Corona-Krise viel schneller

Die folgende Abbildung zeigt den Anstieg der Arbeitslosenzahl in der Corona-Krise und in der Finanzkrise (rosa Linie). Die Corona-Krise wirkt als plötzlicher Stopp der Wirtschaftsaktivität viel rasanter auf den Arbeitsmarkt. 

Nicht alle ArbeitnehmerInnen werden während der Krise ihren Arbeitsplatz durch Kurzarbeit behalten. Aus Gesundheitsgründen „zugesperrte“ Betriebe stellen keine ArbeitnehmerInnen ein. Somit fällt die Zahl der offenen Stellen massiv und Arbeitsaufnahmen finden kaum statt. Die Folge davon, dass die Kurzarbeit nicht alle Arbeitsplätze erhält und Neueinstellungen ausfallen, ist Rekordarbeitslosigkeit.

Niemanden zurücklassen: Momentum Institut empfiehlt Corona-Ausgleichsgeld

Das von Momentum Institut empfohlene „Corona-Ausgleichsgeld“ von mindestens EUR 1.000 netto pro Person bedeutet ein höheres Mindesteinkommen für alle (auch neuen) Arbeitslosen aus der Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung, um die Zeit der Erwerbslosigkeit in der Corona-Krise finanziell zu überstehen.

Der vollständige Policy Brief zu unserer Handlungsempfehlung:

Drohende Rezession: Staatshilfe darf kein Blankoscheck sein

Rettungsring

Rezession durch Maßnahmenpaket abfangen

Die Corona-Krise wird, vor allem wenn sie länger dauert, die Mutter aller Rezessionen. Die Bundesregierung hat nach dem ersten völlig unzureichenden Paket (ursprünglich mit einem Volumen von nur 1 % des BIP) heute ein zweites vorgestellt, das dem Ernst der Lage schon eher entspricht.  

Entscheidend ist, dass sich die Einschätzung der Bundesregierung seit vergangener Woche deutlich geändert hat. Nach einer nur zaghaften Aufgabe des Nulldefizits haben der Bundes- und Vizekanzler sowie der Finanzminister jetzt deutlich gemacht, was notwendig ist. Die Rettung der Wirtschaft darf "kosten, was es wolle", Finanzminister Blümel wird "jeden notwendigen Betrag zur Verfügung stellen, um gut durchzukommen."

Rezession abschwächen verlangt umfassendes Maßnahmenpaket

Die angekündigten EUR 38 Mrd. setzen sich zusammen aus: 

  • dem EUR 4 Mrd. Krisenbewältigungsfonds von Samstag, sowie drei neuen Komponenten: 
  • EUR 10 Mrd. Steuerstundungen wenn Umsatzeinbußen,
  • EUR 9 Mrd. Haftungen und Garantien,
  • EUR 15 Mrd. Notfallhilfe für besonders betroffene Branchen.

Eine Kurzanalyse zum Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 4 Milliarden wurde hier bereits veröffentlicht.

Die Steuerstundungen im Ausmaß von EUR 10 Mrd., die beim Eintritt von Umsatzeinbußen gewährt werden, sind sinnvoll. Sie stellen eine große Soforthilfe dar, mit der Zeit gewonnen wird, da sich die Begleichung der Steuerlast so nach hinten verschiebt. Damit bleibt das Geld während der Krise im Unternehmen und kann verwendet werden, um Rechnungen, Gehälter oder Mieten zu bezahlen. Sofern die Steuern nicht ausfallen, weil die Unternehmen keinen Umsatz machen, ist es schlicht eine Verschiebung der Steuerlast nach hinten. Zusätzliches Geld kommt allein durch diese Maßnahmen nicht im Unternehmenssektor an, dennoch es ist eine entscheidende Liquiditätshilfe.

Um die Zahlungsfähigkeit von Betrieben zu sichern, übernimmt die Republik Haftungen und Garantien. Dadurch gewähren Banken den Unternehmen Kredite. Die Maßnahme wird mit EUR 9 Mrd. beziffert. Die Gewährung könnte allerdings an Bedingungen geknüpft werden wie zum Beispiel an die Einbringung eines Kurzarbeitsantrags statt der Kündigung der ArbeitnehmerInnen. 

Rezession verhindern - Liquidität sichern

Beide Maßnahmen (Steuerstundung und Haftungen) waren allerdings schon bisher angekündigt. Wirklich neu sind die EUR 15 Mrd. Notfallhilfe (3,76 % des BIP) für besonders betroffene Branchen. Dies ist nach unserer Ersteinschätzung „echtes“ Geld, das Unternehmen überwiesen wird. Dazu sagte Finanzminister Blümel: "Hier geht es darum Umsatzausfälle so hoch wie möglich und so schnell wie möglich zu kompensieren, um Arbeitsplätze durch Krise hindurch zu sichern". Weitere Details fehlen noch.

Rezession: Wer profitiert von der staatlichen Unterstützung?

Grundsätzlich wäre es bei der neuen Notfallhilfe wichtig, die Ausstellung von Blanko-Schecks an Unternehmen zu vermeiden. Wird das nicht berücksichtigt, könnten diese nämlich zur Aufrechterhaltung privater Profitflüsse verwendet werden. Hier muss die Abdeckung von Fixkosten und die Erhaltung von Arbeitsplätzen im Fokus stehen. 

Die Notfallhilfe muss für große Unternehmen an Bedingungen geknüpft sein:

  • Jeder Betrieb, bei dem es ökonomisch sinnvoll ist, muss seine ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit schicken, anstatt sie zu entlassen. Ziel der Staatshilfe ist es Beschäftigung zu sichern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
  • Betriebe müssen für alle Beschäftigten innerhalb eines Jahres einen Mindestlohn von EUR 1.700 zahlen.
  • Betriebe, die versucht haben, eine Betriebsratswahl zu verhindern, müssen sich verpflichten, das künftig zu unterlassen oder die Beihilfen zurückzahlen.  
  • Die Notfallhilfe darf nicht für Vorstandsgehälter über EUR 500.000, Bonuszahlungen oder Dividenden verwendet werden, denn das Geld soll in möglichst großem Umfang der Beschäftigungssicherung dienen.
  • Die Auszahlung soll unkompliziert erfolgen, aber: Es muss mindestens ein Kontrollgremium (Rechnungshof sowie einen Nationalratsausschuss) geben, das nicht im Finanzministerium angesiedelt ist, und die Vergabe der Mittel im Nachhinein prüft und bei Nicht-Einhalten zurückfordert.  

Weitere Empfehlungen zur Stützung von Klein- und Mittelbetrieben finden sich im Policy Brief "KMU richtig unterstützen":

Rezession kommt: Was brauchen kleine Unternehmen?

Louvre in Paris

Die Rezession kommt, nun handelt auch die Regierung. Das Corona-Paket wurde umfassend nachgebessert. Allerdings fehlen dem Maßnahmenpaket noch entscheidende Teile, vor allem die Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben ist noch lückenhaft - aber besonders zeitkritisch. Andere Länder, etwa Frankreich, sind hier bereits weiter.

Rezession abschwächen - Liquidität sichern

Insbesondere ein klarer Rechtsanspruch auf die Hilfsgelder ist nicht vorhanden. Staatliche Hilfe muss transparent und nachvollziehbar zugänglich sein. Fixkosten der Betriebe müssen außerdem gesetzlich ausgesetzt werden, damit beispielsweise Mietzahlungen nicht zu vermeidbaren Insolvenzen der betroffenen Unternehmen führen. Die Republik kann sich hierbei am raschen Handeln Frankreichs orientieren. Präsident Macron und Finanzminister Le Maire haben die gänzliche Aussetzung von Mieten und Gebühren (Strom, Gas, Wasser) bereits vor Tagen verkündet. Der Vergleich der wirtschaftspolitischen Reaktion auf Corona zwischen Österreich und Frankreich zeigt, dass Österreich bei den wirtschaftspolitischen Maßnahmen zum Teil hinterherhinkt.

Die Analyse des Momentum Instituts zeigt, wie kleine und mittlere Unternehmen es durch die Krise mit starker öffentlicher Unterstützung schaffen können:

Damit der Corona-Schock nicht zur Dauerkrise wird: Maßnahmenempfehlungen des Momentum Instituts

Leerer Skilift

Der “Corona-Schock” wird Österreichs Wirtschaft hart treffen. Die Industriellenvereinigung erwartet einen um einen halben Prozentpunkt niedrigeres Wachstum. Allgemeine Vorsicht bei sozialen Kontakten könnte auch die Gastronomie in Mitleidenschaft ziehen. Die Export-Industrie wird von den Maßnahmen in Italien betroffen sein – insbesondere Kärnten. Doch auch die Exporteinnahmen insgesamt werden geringer werden. Die OECD erwartet für 2020 mit 1,5 Prozent nur mehr die Hälfte des ursprünglich vorhergesagten weltweiten Wachstums. 

Schon zuvor war die wirtschaftliche Aussicht für Österreich nicht gut. Der Corona-Schock geht jedoch ans Herz des Wirtschaftswachstums – den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Im Gegensatz zu Gütern wie Autos, deren Konsum zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann, sind nicht konsumierte Dienstleistungen (z.B. ein abgesagter Kongress) für das laufende Jahr verloren. 

Das Momentum Institut empfiehlt, eine Palette an Maßnahmen vertieft zu prüfen.  

  • Kurzarbeitergeld für ArbeitnehmerInnen und kleine Selbständige: Auch kleine Selbständige brauchen das Kurzarbeitergeld zur Überbrückung. Das Budget muss jedenfalls auf die notwendigen dreistelligen Millionensummen aufgestockt werden. 
  • Liquiditätssicherung bei stark betroffenen Unternehmen – etwa durch Steuerstundungen 
  • Entgeltfortzahlung sichern: Die allgemein erwarteten Schulschließungen (und damit ausgefallene Arbeitsstunden bei Eltern) dürfen nicht nur aus sozialen, sondern auch aus konjunkturellen Gründen nicht zu Einkommensverlusten führen. 
  • Befristete Senkung der Mehrwertsteuer generell oder für besonders betroffene Branchen. Die Senkung kann ehestmöglich beginnen und sollte bis einige Monate nach der Krise andauern.  
  • Corona-„Konsumscheck“: Um den Konsum anzukurbeln, könnte der Staat einen Gutschein in der Höhe einer bestimmten Summe an jeden Einzelnen auszahlen, der ab dem Tag Gültigkeit erlangt, an dem die Bundesregierung das Ende der Corona-Virus Pandemiegefahr erklärt. Er könnte auf bestimmte Ausgaben beschränkt werden zur Konjunkturankurbelung in diesen Branchen. 
  • Temporär höhere Transferleistungen: Die Corona-Krise wird es womöglich für viele Arbeitslose unmöglich machen, einen Job zu erhalten, weil sich die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen rapide verschlechtern könnte. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass durch zusammenbrechende Lieferketten für Güter einige Preise teurer werden. Transferleistungsempfänger sollten deshalb für einige Monate eine temporäre Erhöhung ihrer Leistungen erhalten. Das hilft sozialpolitisch und das Geld geht sofort in den Konsum. 

Nach der Krise

Mit dem Ausfall von Güterlieferketten und Personal ist es wenig ratsam, ein Konjunkturprogramm während der Krise in Angriff zu nehmen. Im Falle der Corona-Epidemie besteht die Herausforderung darin, dass das Programm unmittelbar wirksam wird, sobald die Einschränkungen nach Eindämmung des Virus wieder aufgehoben werden. Das ist notwendig, damit sich die schlechten wirtschaftlichen Erwartungen der UnternehmerInnen nicht verfestigen.  Daher muss ein Investitionsprogramm bereits jetzt ausgearbeitet und angekündigt werden. In einigen Bereichen gibt es ohnehin manifesten Bedarf (Pflege, Justiz). Ein Bau-Programm ist derzeit nicht anzuraten. Geförderte öffentliche Beschäftigung, sollte jedenfalls Teil des Programmes sein.  

Die Steuerreform sollte auf 2021 vorgezogen werden. Wichtig ist eine zusätzliche Stütze für die kleinen Einkommen, da diese einen größeren Anteil ihres Einkommens konsumieren. Durch die Steuerreform in ihrer jetzigen Form werden außerdem die Steuerzahlungen der höheren Einkommen übermäßig gekürzt. Hier sollte die Steuerentlastung geringer ausfallen, um das Staatsbudget zu schonen. Auch Strukturveränderungen des Steuersystems in Richtung ökologische Nachhaltigkeit, die etwa Treibstoffe verteuern, sind weiter möglich, weil sie durch den niedrigeren Ölpreis abgefedert werden.  

Das Momentum Institut hat einen Policy Brief mit Maßnahmen für die Konjunktur während und nach der Corona-Krise verfasst: